Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaften) die über Grundbesitz oder Geschäftsanteile verfügen, müssen ab dem 01.01.2024 im Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt über einen Notar. DIe dadurch entstehenden eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) sind auch zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.