Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Hierzu gehört es, bei Immobiliengeschäften die wirtschaftlich Berechtigten von beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Dies erfolgt in der Regel anhand einer Musterdokumentation. Diese finden Sie hier.