Wir sind Franz Knuf, Marc Gottschlag und Stefan Borchelt.

Wir sind Anwälte. Anwaltliche Tätigkeit besteht in der vorausschauenden Streitvermeidung durch Gestaltung rechtssicherer Verträge, in der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Aushandeln fairer Vergleiche und schließlich übernehmen die Anwälte auch die Prozessvertretung vor allen Amts-, Land-, Oberlandesgerichten sowie Arbeits- und Verwaltungsgerichten in Deutschland.

Franz Knuf und Stefan Borchelt sind Fachanwälte. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat ein Rechtsanwalt nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Marc Gottschlag ist Notar. Die Tätigkeit des Notars umfasst die Beratung, Gestaltung, Beurkundung und Abwicklung von Kaufverträgen, Ehe- und Erbverträgen, Gesellschaftsverträgen, die Umstrukturierung von Unternehmen bis hin zur komplexen Transaktion von Gewerbeimmobilienportfolien und Syndizierung von Krediten.