Immobilien-Teilverkauf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFn) hat Informationen für Verbraucher zum Thema „Immobilien-Teilverkauf“ veröffentlicht. Die Informationen können auf der Homepage der BaFin abgerufen werden.
Willkommen bei Langkamm • Knuf • Gottschlag • Borchelt. Ihre Anwalts- und Notarkanzlei.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFn) hat Informationen für Verbraucher zum Thema „Immobilien-Teilverkauf“ veröffentlicht. Die Informationen können auf der Homepage der BaFin abgerufen werden.
Notarinnen und Notare sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Hierzu gehört es, bei Immobiliengeschäften die wirtschaftlich Berechtigten von beteiligten Gesellschaften anhand einer Dokumentation der Eigentums- und Kontrollstruktur auf Schlüssigkeit überprüfen. Dies …
Gemeinsam mit dem Deutschen Notarverein hat die Bundesnotarkammer ein Erklärvideo zum Thema GmbH-Gründung entwickelt. Sie können dieses Erklärvideo auf der Internetseite der BNotK ansehen. Dort finden Sie auch weitere Filme …